Wertermittlung auf Altlastengrundstücken
Die Bohrunternehmen Rosacker e. K. nimmt auch die Wertermittlung auf Altlastengrundstücken vor. Verunreinigungen des Bodens lassen sich bei bloßer Betrachtung eines Grundstückes im Regelfall nicht wahrnehmen. Ein oberflächlich sauberer Eindruck kann darüber hinwegtäuschen, dass der Boden unter Umständen gravierend mit Schadstoffen belastet ist.
Auch das Vorliegen eines Wertgutachtens schafft häufig keine Sicherheit. In diesen wird nämlich oft Altlastenfreiheit unterstellt, ohne dass entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Für den Käufer eines Grundstückes entstehen so zum Teil beträchtliche Risiken, die nur durch systematische Altlastenuntersuchungen kalkulierbar werden. Die Wertermittlung auf Altlastengrundstücken ist also, neben einem „herkömmlichen“ Wertgutachten, zur vollen Risikofreiheit unverzichtbar.
Erweist sich ein Grundstück nach der Wertermittlung als altlastenbehaftet, können nach den gesetzlichen Bestimmungen der Eigentümer oder der Mieter / Pächter als Zustandsstörer herangezogen werden. Auch der Verursacher kann als Handlungsstörer zur Gefahrenabwehr herangezogen werden.
Das bedeutet, wer ein Grundstück mit einer ihm unbekannten und von ihm nicht verursachten Altlast erworben hat, muss damit rechnen, Untersuchungen und Sanierungen bezahlen zu müssen. Neben diesem Risiko besteht ein weiteres Investitionsrisiko bei Altlastengrundstücken. Mit einer professionellen Werteermittlung auf Altlastengrundstücken beugen Sie diesen Risiken vor.
Auch wenn keine Sanierung erforderlich ist, können Nutzungseinschränkungen, wie etwa die Pflicht der Bodenversiegelung, den Gebrauchswert eines Grundstückes reduzieren.
Bei einer späteren Weiterveräußerung ist auf dem Grundstücksmarkt bei makelbehafteten Altlastengrundstücken ein geringerer Verkaufspreis zu erzielen, als für ein altlastenfreies Vergleichsgrundstück (merkantiler Minderwert).
Bei den Kreisverwaltungen werden in der Regel Altlastkataster geführt. Darin sind (fast) alle Grundstücke enthalten, die aufgrund ihrer Nutzungsgeschichte einen Altlastenverdacht aufweisen.
Bereits die Aufnahme in dieses Kataster hat meist einen merkantilen Minderwert zur Folge.
Um das Vorliegen einer Altlast zu überprüfen, ist die Untersuchung und Wertermittlung durch einen Altlastengutachter erforderlich. Bei der Wertermittlung werden die vorhandenen Belastungen ermittelt, die von ihnen ausgehenden Gefährdungen abgeschätzt und gegebenenfalls ein Vorschlag zur Sanierung der erarbeitet.
In der Regel werden jedoch keine Aussagen zum Einfluss der Altlasten auf den Grundstückswert getroffen, da den meisten Altlastengutachtern die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Wertermittlung fehlen.
Wertermittler sind mit der Einpreisung der Altlast ebenso meist überfordert, da sie nicht über das notwendige Spezialwissen im Bereich der Altlastenerkundung verfügen.
Für die Ermittlung des Einflusses einer Altlast auf den Grundstückswert ist daher ein Sachverständiger mit Kenntnissen in der Altlastenuntersuchung und der Wertermittlung erforderlich. Für die Ermittlung des Einflusses einer Altlast sind vor allem folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch sind die in jedem Falle erforderlichen – durch die Altlasten bedingten Kosten – z.B. für Untersuchungen, Sicherungen und Sanierungen?
- Welche Maßnahmen sind im Hinblick auf die vorhandene und die geplante Nutzung erforderlich?
- Kann z.B. durch Nutzungseinschränkungen in Teilbereichen auf eine Sanierung verzichtet werden?
- Wie wirken sich die Nutzungseinschränkungen auf den Grundstückswert aus?
- Wie werden sich die Teilnehmer am Grundstücksmarkt aufgrund der Altlast verhalten (merkantiler Minderwert)?
Die Bohrunternehmen Rosacker e. K. bietet Altlastenerkundung sowie Wertermittlung von Altlastengrundstücken an. Durch die Kombination der beiden Fachgebiete können wir Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.
Die Wertermittlung von Altlastengrundstücken ist sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer sowie für weitere Beteiligte, wie Finanzierer, Makler und Projektentwickler interessant.
Der Käufer erwirbt ein Grundstück, dessen Eigenschaften ihm bekannt sind, und kauft nicht die Katze im Sack. Unerwartete Kosten werden vermieden. Der Verkäufer braucht, aufgrund des Altlastenverdachtes, bei nachgewiesen unbelasteten Grundstücken keinen Abschlag gewähren.
Der Klassiker

Auf Tankstellengrundstücken liegt stets ein Altlastenverdacht vor.