Wozu braucht man eine Baugrunderkundung?
Manch einem stellt sich vielleicht die Frage, wozu eine Baugrunderkundung überhaupt gebraucht wird. Die Bohrunternehmen Rosacker e. K. erklärt Ihnen, warum eine Baugrunderkundung ratsam, sicher und häufig unverzichtbar ist.
Baugrunderkundung auf dem Grundstück
Die Entscheidung für ein Baugrundstück wird von einem Bauherrn anhand einer Vielzahl von Kriterien getroffen. Ausschlaggebend sind etwa Größe, Lage und Preis des Grundstücks. Diese Dinge kann man vor Ort oder auf dem Papier feststellen. Über den Grund und Boden – den Baugrund, auf dem er sein Gebäude errichten möchte – weiß der Bauherr aber in der Regel nichts. Hier ist eine professionelle Baugrunderkundung gefragt.

Typisches Baugrundstück
So könnte ein typisches Baugrundstück aussehen.
Die Eigenschaften des Baugrundes lassen sich von der Oberfläche aus nicht beurteilen.
Baugrund
Die Böden im Untergrund Norddeutschlands wurden während und nach der letzten Eiszeit gebildet. Aufgrund ihrer spezifischen Entstehung, stehen an vielen Orten Böden an, die sehr schlechte Baugrundeigenschaften haben, wie Torfe und weiche Ton- und Schluffböden.
Die Zusammensetzung des Bodens variiert zum Teil auf kürzester Entfernung. Auch bei, auf den ersten Blick gleichmäßig erscheinenden, Flächen können erhebliche Unterschiede auftreten.
Der Aufbau und die Eigenschaften des Untergrundes sind von der Erdoberfläche aus auch für den Fachmann nicht zu erkennen, weshalb eine professionelle Baugrunderkundung oft notwendig ist.
Je nach Gebäude und Baugrund beeinflusst ein Bauwerk den Boden bis in mehrere Meter Tiefe, und auch umgekehrt wirken sich Reaktionen im Untergrund auf das Bauwerk aus.
Baugrunderkundung
Wer ein Haus baut, muss planen. Um planen zu können, sollte die Grundlage, sprich der Baugrund, bekannt sein. Der Baugrundgutachter nimmt mittels Sondierungen eine Baugrunderkundung bis zur der jeweils erforderlichen Tiefe vor. Auf der Basis der gewonnenen Daten werden:
- der Aufbau und die Eigenschaften des Untergrundes beschrieben
- die optimale Gründungsart für das Gebäude vorgeschlagen
- die zu erwartenden Setzungen und Setzungsunterschiede genannt
- die Versickerungsfähigkeit des Bodens ermittelt
- die Versickerungsanlage dimensioniert und eventuell vorhandene Altlasten beschrieben
Anhand der Baugrunderkundung und des Baugrundgutachtens kann die Gründung des Gebäudes an die vorhandenen Untergrundverhältnisse angepasst werden. Dadurch wird eine erhebliche Kostenersparnis erzielt. Der Bauherr kann sich auf die erforderlichen Arbeiten einstellen. Somit wird eine genaue Planung und Kalkulierung des Budgets ermöglicht. Setzungsschäden werden ausgeschlossen.
Niederschlagswasser
Bei günstigem Bodenaufbau und Grundwasserstand kann Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern. Das ist ökologisch sinnvoll und entlastet den Bauherrn von den Anschlusskosten und Einleitgebühren für den Regenwasserkanal.

Setzungsschaden
Haus und Vorbau haben sich gegeneinander so stark bewegt, dass der Vorbau abgerissen ist. Die Pflasterung zeigt deutliche Schäden.
Baugrund – Gebäude
Jedes Gebäude belastet den Untergrund. Unter dem vom Bauwerk beziehungsweise von den Fundamenten ausgehenden Druck wird jeder Boden zusammengepresst. Bei sehr schlechten Baugrundverhältnissen reagiert der Grund sogar mit seitlichem Ausweichen. Die Folge sind Setzungen und Setzungsunterschiede, die nur bis zu einem gewissen Maße vom Gebäude aufgenommen werden können. Somit ist im Vorfeld stets eine Baugrunderkundung notwendig.
Größere Setzungen oder Setzungsunterschiede führen zum Springen von Glasscheiben, Verziehen von Fenster- und Türrahmen, Rissen in den Wänden und Beschädigungen. Sie können sogar das Reißen von Versorgungsleitungen und Schrägstellungen des ganzen Gebäudes oder von Gebäudeteilen zur Folge haben.
Durch Folgeschäden etwa durch Frost oder Wasser, kann sich der Gesamtschaden noch erheblich steigern. Mit einer Baugrunderkundung kann die Bohrunternehmen Rosacker e. K. diesen Schäden und Risiken vorbeugen.
Altlasten
Aus ökologischen Gründen wird heute mit Flächen wesentlich sparsamer umgegangen als noch vor einigen Jahren. Daher werden verstärkt alte Industrieflächen, ehemalige Kasernengelände und ähnliche Flächen mit einer „Vorgeschichte“ umgenutzt – zum Teil auch für Wohnzwecke.
Auf diesen Flächen können Schadstoffe im Untergrund vorhanden sein. Nach geltender Rechtsprechung haften die Zustandsstörer und damit die Grundstückseigentümer für diese Altlasten.